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Rechte
Gesetzliche Regelungen zum Einsatz von Blindenführhunden und Assistenzhunden
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch
(SGB V)
Bundesgesundheitsministerium und Beauftragte des Bundes für Menschen mit Behinderung
Betreten von Lebensmittelgeschäften mit Blindenführhund oder Assistenzhund erlaubt
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), 14. 8. 2006.
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